Einbruchschutz in Mietwohnungen – Was Mieter in Bremen tun dürfen und sollten
Einbruchschutz in Mietwohnungen – Was Mieter in Bremen tun dürfen und sollten

Viele Bremer wohnen zur Miete – und möchten auch ohne Eigentümerstatus ihr Zuhause bestmöglich vor Einbruch schützen. Doch was ist erlaubt, wenn die Wohnung nicht einem selbst gehört? Die gute Nachricht: Einbruchschutz ist auch in Mietwohnungen möglich, solange bestimmte Spielregeln beachtet werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Sicherheitsmaßnahmen Mieter ergreifen dürfen, wo Sie den Vermieter einbeziehen sollten und wie Sie Ihre Mietwohnung in Bremen mit wenig Aufwand deutlich sicherer machen. Ob Altbauwohnung im Viertel oder gemietete Reihenhaus-Hälfte in Horn-Lehe – mit unseren Tipps erhöhen Sie die Sicherheit, ohne die Mietrechte zu verletzen.
Sicherheit beginnt beim Schloss – was Mieter ändern dürfen
Schließzylinder austauschen: Die Haustür bzw. Wohnungstür ist der zentrale Zugang. Als Mieter dürfen Sie grundsätzlich den Schließzylinder Ihres Türschlosses austauschen, um z. B. einen modernen Sicherheitszylinder mit Bohrschutz zu verwenden. Wichtig ist, den Originalzylinder aufzubewahren, um ihn beim Auszug wieder einzusetzen. Informieren Sie den Vermieter über den Tausch, da dieser oft einen Zweitschlüssel haben möchte. Ein hochwertiger Zylinder (etwa von ABUS) erhöht den Schutz vor Lockpicking und Aufbohren erheblich – eine sinnvolle Aufrüstung, die rückstandslos rückgängig zu machen ist. Schlegel Sicherheitstechnik berät Sie gern, welcher Schließzylinder für Ihre Bremer Mietwohnung geeignet ist. (Mehr zum Thema moderne Schließzylinder lesen Sie auch in unserem Beitrag „Mechanische, mechatronische und elektronische Schließzylinder – was ist sinnvoll?“)
Tür-Zusatzschloss montieren: Viele Mieter wünschen sich ein zusätzliches Türschloss für mehr Sicherheit. Ein Kasten-Zusatzschloss oder Querriegelschloss (Panzerriegel) an der Innenseite kann die Eingangstür deutlich verstärken. Die Montage erfordert Bohren an Tür und Rahmen – hier sollten Sie vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen, da es eine bauliche Veränderung ist. Oft stimmen Vermieter zu, da ein Zusatzschloss auch den Wert der Wohnung erhöht. Achten Sie auf fachgerechte Installation nach DIN-Norm. Alternativ gibt es Türstangen oder Türketten, die einfacher anzubringen sind. Eine stabile Türkette können Sie meist selbst anschrauben (kleine Schraublöcher, die sich bei Auszug spurlos verschließen lassen). Die Vor- und Nachteile verschiedener Zusatzschlösser erläutern wir ausführlich im Beitrag „Tür-Zusatzschlösser: Sicherheit und Flexibilität für Ihr Zuhause“ – dort erfahren Sie, welche Modelle sich auch für Mietobjekte eignen.
Fenstersicherungen zum Nachrüsten: Einbrecher nutzen gern gekippte oder alte Fenster. In einer Mietwohnung dürfen Sie abschließbare Fenstergriffe und aufschraubbare Fenstersicherungen anbringen, solange Sie beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen können. Produkte wie zum Beispiel der ABUS Fenstersicherungsriegel oder Stangenschlösser werden innen am Fensterrahmen verschraubt. Kleine Bohrlöcher lassen sich beim Auszug verfüllen, sodass der Vermieter in der Regel zustimmt. Durch solche Nachrüstungen erschweren Sie das Aufhebeln der Fenster deutlich. Besonders in Erdgeschosswohnungen – etwa in Vierteln wie Bremen-Walle oder Gröpelingen – lohnt sich diese Investition. Auch Sicherheitsfolien für Fensterglas (gegen Einschlagen) können meist ohne Nachfrage angebracht werden, da sie rückstandslos entfernbar sind. Einen umfassenden Überblick, wie Sie Fenster in Bremen effektiv nachrüsten, finden Sie in unserem Ratgeber „Fenstersicherheit nachrüsten“ (dort stellen wir u. a. aufschraubbare Fenstersicherungen und ihre Wirkung vor).
Alarmanlagen und Technik in der Mietwohnung
Mobile Alarmanlagen: Wenn Bohrmaßnahmen tabu sind, bieten sich funkbasierte Alarmanlagen an. Als Mieter können Sie ein Alarmsystem mit Tür-/Fenstersensoren und Bewegungsmeldern installieren, ohne Wände aufzustemmen. Moderne Funk-Alarmanlagen (z. B. ABUS Smartvest) kommen mit Klebestreifen oder Schrauben, die sich spurlos entfernen lassen. Eine eigene Alarmanlage erhöht Ihre Sicherheit erheblich: Sie schlägt laut Alarm, wenn jemand unbefugt eindringt, und kann Sie per Smartphone benachrichtigen. In Mietwohnungen in Bremen, wo fest installierte Systeme vom Vermieter selten gestellt werden, ist dies eine beliebte Lösung. Wichtig: Die Außensirene darf an der Wohnungstür innen angebracht werden – außen am Haus nur mit Vermieterzustimmung. Inspiration, was moderne Alarmtechnik leistet, geben wir im Beitrag „Alarmanlagen: Was Sie wissen sollten und worauf es ankommt“.
Kameras und Türklingeln: Auch Video-Türklingeln oder Innenraum-Kameras können Mieter selbst installieren. Eine smarte Türklingel mit Kamera (z. B. Ring oder ABUS) ersetzt den bestehenden Klingelknopf – hier sollte der Vermieter gefragt werden, da es die Optik der Hauseingangs verändert und Mitbewohner betroffen sein können. Private Innenkameras sind in der eigenen Wohnung erlaubt; bei Außenkameras ist Vorsicht geboten (siehe dazu unseren Beitrag zur Videoüberwachung). In Mehrfamilienhäusern dürfen Kameras nicht einfach das Treppenhaus oder den Hauseingang filmen, da dort Gemeinschaftsbereiche berührt werden – hier ist Vermieter- und ggf. Nachbarn-Zustimmung nötig. Allerdings: Attrappen (Dummy-Kameras) oder eine sichtbare Kamera-Attrappe an der Innenseite des Fensters können als Abschreckung dienen, ohne tatsächlich aufzuzeichnen – das bewegt sich rechtlich in einer Grauzone, da keine Aufnahme erfolgt, aber Nachbarn sich dennoch beobachtet fühlen könnten. Im Zweifel lieber mit allen Parteien reden.
Beleuchtung und Zeitschaltuhren: Ein einfaches, aber effektives Mittel für Mieter ist Licht. Installieren Sie im Außenbereich (Balkon, Terrasse) eine Steckdosenlampe mit Bewegungsmelder, sofern vorhanden – so schrecken Sie nächtliche Langfinger ab. In Abwesenheit helfen Zeitschaltuhren für Lampen innen, um bewohntes Aussehen zu simulieren. Solche Geräte kann jeder Mieter einsetzen, ohne jemanden zu fragen. Mehr zum Thema Licht als Einbruchschutz lesen Sie im Beitrag „Außenbeleuchtung und Bewegungsmelder – wie Licht Einbrecher abschreckt“, der hilfreiche Tipps gibt, worauf bei Bewegungsmeldern in Bremen zu achten ist.
Absprache mit dem Vermieter und Versicherung
Vermieter einbinden: Grundsätzlich gilt: Alle baulichen Veränderungen in der Mietwohnung bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Für vieles gibt es jedoch einfache Lösungen: Sprechen Sie frühzeitig mit dem Eigentümer und betonen Sie, dass Sie für mehr Sicherheit sorgen möchten. Viele Vermieter in Bremen begrüßen es, wenn Mieter z. B. ein Zusatzschloss oder Fenstersicherungen anbringen – es wertet die Immobilie auf. Vereinbaren Sie idealerweise schriftlich, welche Installationen erlaubt sind und dass Sie bei Auszug den Originalzustand wiederherstellen oder die Einrichtungen dem Nachmieter überlassen. Unser Erfahrungswert: Bei sichtbaren Maßnahmen außen (Panzerriegel quer über die Tür, Außenkameras etc.) ist die Hemmschwelle höher – hier unbedingt das Okay einholen. InnereSicherungen (z. B. Schließzylinder, Innen-Türbalken) sind oft toleriert, solange sauber montiert.
Mieter und Vermieter im Team: Im besten Fall ziehen Mieter und Vermieter an einem Strang. Wussten Sie, dass Einbruchschäden auch für Vermieter teuer werden können (beschädigte Türen/Fenster zahlt zwar zunächst die Versicherung, aber Folgekosten und Aufwand hat der Eigentümer)? Daher hat auch der Vermieter ein Interesse am Einbruchschutz. Manche Wohnungsbaugesellschaften in Bremen kooperieren mit Mietern und rüsten Wohnungen nach, wenn z. B. die Einbruchstatistik für das Quartier steigt. Scheuen Sie sich also nicht, das Thema Sicherheit anzusprechen – es geht um Ihr Zuhause und sein Eigentum gleichermaßen.
Versicherungsschutz prüfen: Als Mieter sollten Sie unbedingt eine Hausratversicherung haben, die Einbruchdiebstahl abdeckt. Diese ersetzt Ihren Schaden an Möbeln, Elektronik etc., wenn eingebrochen wird. Achten Sie darauf, die Sicherheitsmaßnahmen mit der Versicherung abzustimmen – z. B. verlangen manche Versicherer bei Erdgeschosswohnungen abschließbare Fenstergriffe. Professionell installierte Sicherheitstechnik (etwa vom Fachbetrieb) kann möglicherweise Prämiennachlässe bringen. Klären Sie auch mit dem Vermieter, wer für Schäden an der Bausubstanz aufkommt: Bei Schlüsselverlust in Mehrparteienhäusern zum Beispiel kann der Austausch der Schließanlage sehr teuer werden. Mehr dazu – wer zahlt, was tun – erfahren Sie in unserem Artikel „Risiken und Konsequenzen eines Schlüsselverlusts in Mehrparteienhäusern“. Dieses Wissen hilft, im Ernstfall Streit zu vermeiden.
Fazit
Auch in Mietwohnungen müssen Sie auf Einbruchschutz nicht verzichten. Viele Maßnahmen lassen sich ohne großen Eingriff umsetzen – vom Austausch des Türzylinders über Zusatzschlösser bis hin zu Fenstersicherungen und smarten Alarmanlagen. Halten Sie sich an das Prinzip: rückrüstbar und mit Vermieter abgestimmt. Dann steht einer deutlich sicheren Mietwohnung in Bremen nichts im Wege. Wichtig ist, sich vorab zu informieren und im Zweifel den Vermieter ins Boot zu holen, statt heimlich zu bohren. Die Experten von Schlegel Sicherheitstechnik Bremen unterstützen Sie gerne mit Beratung, welche Lösungen sich für Ihr Mietobjekt eignen und wie sie fachgerecht installiert werden. So schaffen Sie sich auch als Mieter ein sicheres Zuhause – in dem Sie sich wohl und geschützt fühlen, egal in welchem Bremer Stadtteil Sie wohnen.








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