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Was ist der Unterschied zwischen Fluchttüren und Paniktüren? Beide Begriffe tauchen im Kontext von Notausgängen auf, doch sie sind nicht identisch. Hier erfahren Sie, welche Normen (DIN EN 179 vs. DIN EN 1125) jeweils gelten, wie Beschläge und Schlösser ausgestaltet sein müssen und warum die Planung dieser Notausgangstüren in Bremen – ob in öffentlichen Gebäuden oder Firmen – so wichtig für den Schutz von Menschenleben ist.
Eine Fluchttür (geregelt nach DIN EN 179) ist eine Notausgangstür, die in Paniksituationen geöffnet werden können muss, jedoch meistens in Bereichen eingesetzt wird, wo die Nutzer mit der Umgebung vertraut sind und kein Massenandrang herrscht. Typisches Beispiel: Die Hintertür eines Büros oder der Notausgang in einem Betriebsgebäude, wo Mitarbeiter regelmäßig üben, wie sie im Notfall zu öffnen ist.
Beschlag/Drücker: Fluchttüren sind in der Regel mit einem Notfalldruck oder einer Klinke ausgestattet (kein horizontaler Balken). Sie lassen sich durch eine definierte Bewegung (Drücken der Klinke oder Platte) öffnen. Wichtig ist, dass diese Bewegung intuitiv ist und mit einer einzigen Handlung ausgeführt werden kann.
Anforderungen: Die Tür muss sich immer öffnen lassen, wenn von innen der Drücker betätigt wird – auch wenn abgeschlossen war. Von außen hingegen ist die Tür meist verschlossen (oder nur mit Schlüssel zu öffnen), um Missbrauch zu verhindern. In Bremen werden Fluchttüren z. B. an Außentüren von Schulen eingesetzt, wo Lehrer sie aufschließen können, aber Schüler im Notfall jederzeit rauskommen.
Paniktüren (geregelt nach DIN EN 1125) kommen dort zum Einsatz, wo viele unbekannte Personen in Panik fliehen könnten – etwa in Einkaufszentren, Theatern, Stadien. Hier ist damit zu rechnen, dass im Ernstfall ein Gedränge entsteht und Leute mit voller Kraft gegen die Tür drücken.
Panikstange: Das Merkmal einer Paniktür ist der horizontale Panikriegel bzw. die Panikstange über die gesamte Türbreite. Diese Stange löst beim Drücken die Verriegelung aus. So kann auch jemand, der mit dem Rücken zur Tür gedrängt wird, diese öffnen, indem er sich mit dem Körper dagegen lehnt. Es genügt praktisch jede Art von Druck in Fluchtrichtung, um die Tür aufzustoßen – wichtig in Situationen, in denen kein kontrolliertes Handeln mehr möglich ist.
Varianten (Panikfunktion): Es gibt unterschiedliche Schlossfunktionen für Paniktüren, z. B. Funktion B (innen immer auf, außen immer zu, selbstverriegelnd) oder Funktion E (beidseitig offen, typisch bei zweiflügeligen Türen). In Gebäuden in Bremen wie Veranstaltungsstätten werden diese je nach Sicherheitskonzept gewählt. Von außen sind Paniktüren oft mit Antipanik-Funktion ausgestattet, d. h. außen ist kein Griff (nur ein Schild), damit im Alltag keine unbefugte Nutzung erfolgt.
DIN EN 179 vs. DIN EN 1125: Die beiden Normen schreiben genau vor, welche Beschläge (Drücker vs. Stange) und Prüfungen nötig sind. Flucht- und Paniktürbeschläge müssen geprüft sein, um im Notfall zuverlässig zu funktionieren. Dazu gehören Dauerfunktionsprüfungen, Korrosionsbeständigkeit und natürlich die Prüfung, dass sie unter definierter Panikbelastung öffnen.
Brand- und Rauchschutz: Häufig sind Notausgangstüren zugleich Brand- oder Rauchschutztüren. Dann müssen Beschläge und Schlösser auch diese Anforderungen erfüllen (z. B. selbstschließendes Schloss, Zulassung für Feuerabschlüsse). Hier ist ein fachliches Know-how unerlässlich, damit alle Vorschriften eingehalten werden und die Tür im Zweifel Leben rettet.
Planungsbeispiel Bremen: Beim Bau eines neuen Einkaufszentrums in Bremen wurden alle Ausgänge mit Panikstangen nach DIN EN 1125 ausgestattet. Zusätzlich kam eine Fluchttürsteuerung zum Einsatz: Im Normalbetrieb sind manche Türen alarmgesichert (damit kein Diebstahl durch den Notausgang passiert), aber im Brandfall oder bei Stromausfall entsperren sie automatisch. Die Planer mussten gewährleisten, dass die breite Öffentlichkeit – Kinder, ältere Menschen, Personen mit Behinderung – im Notfall ohne Anleitung fliehen kann. Das Ergebnis sind groß dimensionierte Türen mit leichtgängigen Panikverschlüssen, die regelmäßig gewartet werden.
Flucht- und Paniktüren können im Ernstfall den Unterschied zwischen einer geordneten Evakuierung und einer Katastrophe ausmachen. Versagt ein Panikverschluss oder ist eine Notausgangstür blockiert, können Menschen im Gedränge zu Schaden kommen. In der Vergangenheit hat es tragische Unglücke gegeben, weil Notausgänge nicht richtig funktionierten oder falsch beschildert waren.
Für Betreiber von Gebäuden in Bremen bedeutet das: Verantwortung ernst nehmen! Die richtigen Produkte installieren (am besten zertifizierte Beschläge von Markenherstellern), Fluchtwege deutlich kennzeichnen und die Funktion der Türen regelmäßig überprüfen. Auch Schulungen oder Übungen – z. B. Feueralarmproben in Schulen oder Büros – erhöhen die Chance, dass im Ernstfall alles reibungslos klappt.
Zudem ist es ratsam, bei Umbauten oder Neueröffnungen frühzeitig Fachfirmen hinzuzuziehen. Schlegel Sicherheitstechnik berät zu geeigneten Flucht- und Panikbeschlägen, montiert sie fachgerecht und kennt die gesetzlichen Vorgaben in Bremen und Deutschland. So wird sichergestellt, dass die Türen nicht nur den Bauabnahmen standhalten, sondern vor allem im Notfall ihren Dienst tun.
Flucht- und Paniktüren sind essenzielle Sicherheitskomponenten in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. Trotz ähnlicher Zielsetzung unterscheiden sie sich in Ausstattung und Norm. Ob DIN EN 179 für Fluchttüren oder DIN EN 1125 für Paniktüren – jede Tür muss so geplant sein, dass sie im Ernstfall sofort öffnet und möglichst vielen Menschen einen schnellen Ausweg bietet. In Bremen legen wir großen Wert auf diese Standards, denn sie schützen Menschenleben. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Notausgänge den Anforderungen entsprechen, ziehen Sie einen Experten hinzu. Lieber einmal mehr geprüft, als im Notfall versagt – das sollte das Motto für jeden Verantwortlichen sein, der Flucht- oder Paniktüren betreibt.