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„Stehen Sie auf der polizeilichen Errichterliste?“ – Diese Frage stellen sicherheitsbewusste Kunden häufig. Die Errichterlisten der Kriminalpolizei sind Verzeichnisse von Fachfirmen für Sicherheitstechnik, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. In diesem Beitrag erklären wir, was diese Listen beinhalten, welche Anforderungen Betriebe erfüllen müssen und warum Kunden trotzdem auf Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand setzen sollten, anstatt blind auf ein Siegel.
Die Polizei (bzw. Landeskriminalämter) führen Listen von Unternehmen, die z. B. Alarmanlagen oder mechanische Sicherungen fachgerecht installieren. Um dort gelistet zu werden, müssen Firmen strenge Anforderungen erfüllen:
Bei Verstößen, z. B. wenn sich Beschwerden häufen oder Pfusch entdeckt wird, kann ein Betrieb von der Liste entfernt werden. Ziel ist es, Kunden eine erste Orientierung zu geben, welche Firmen vertrauenswürdig sind.
Die Errichterliste ist kein Gütesiegel im Sinne von 100%iger Garantie. Sie garantiert, dass der Betrieb bestimmte Standards kannte und gemeldet hat – aber nicht jeder individuelle Auftrag wird kontrolliert. Hier bleibt der Kunde gefragt, auf Qualität zu achten. Manche gelistete Betriebe sind sehr groß; da kann es sein, dass mal ein unerfahrener Monteur geschickt wird. Andere sind top aufgestellt. Kurzum: Die Liste hilft, schwarze Schafe von vornherein auszusieben, aber sie ersetzt nicht die eigene Einschätzung und Mundpropaganda/Referenzen.
Angenommen, ein Betrieb entscheidet sich bewusst, nicht auf der Liste zu stehen. Bedeutet das, er sei schlechter? Nicht unbedingt. Einige qualifizierte Fachbetriebe verzichten freiwillig, um unabhängig zu bleiben – sie setzen auf
Eigenverantwortung, Transparenz und individuelle Beratung
statt auf ein Label. Wichtig ist dann, dass dieser Betrieb trotzdem alle maßgeblichen Normen einhält und hervorragende Arbeit leistet. Kunden sollten also fragen: Was qualifiziert Sie? und Welche Referenzen haben Sie? anstatt nur auf die Liste zu pochen.
Ob mit oder ohne Listeneintrag – Betriebe müssen Vertrauen schaffen. Dazu gehört, offen zu kommunizieren, welche Sicherungstechnik sinnvoll ist, und auch mal abzuraten, wenn etwas überdimensioniert wäre (nicht einfach alles verkaufen, was geht). Die Errichterliste schreibt genau solche Beratungsgrundsätze vor, aber letztlich erlebt der Kunde im Gespräch, ob der Berater wirklich auf seine Situation eingeht oder nur ein Standardpaket verkaufen will.
Auf der Liste zu stehen erlaubt es, sachlich darauf hinzuweisen. Aber die Polizei verbietet den Eindruck, sie würde direkt ein Unternehmen empfehlen. Falls ein Anbieter mit „Polizeilich empfohlen“ wirbt – Finger weg, das ist irreführend. Solche Regeln sorgen dafür, dass die Liste ein echtes Qualitätsmerkmal bleibt und nicht als Marketing-Masche missbraucht wird.
Letztlich bleibt die Auswahl der Sicherheitsfirma Vertrauenssache. Nutzen Sie die Errichterliste als Startpunkt – schauen Sie, wer in Ihrer Region (Niedersachsen, Bremen etc.) gelistet ist. Führen Sie Gespräche, holen Sie Angebote ein. Achten Sie auf Ihren Eindruck: Nimmt sich der Betrieb Zeit? Wird eine Risikoanalyse gemacht? Werden Ihnen Optionen erklärt und vorgeführt? Und natürlich: Stimmen Preis-Leistung und Referenzen?
Fazit: Die Errichterliste der Kriminalpolizei ist ein wertvolles Instrument, um seriöse von unseriösen Anbietern zu trennen. Sie garantiert eine gewisse Basiskompetenz und Zuverlässigkeit. Trotzdem entbindet sie nicht davon, als Kunde kritisch mitzudenken.
Schlegel Sicherheitstechnik zum Beispiel setzt – gelistet oder nicht – auf höchste Qualitätsstandards, fortlaufende Schulungen und zufriedene Kunden als beste Referenz. Vertrauen Sie dem Unternehmen, das Ihnen ein gutes Gefühl gibt, und nicht bloß einem Eintrag auf einer Liste.